Transparente Verwaltung

Unter Transparenz versteht man die vollständige Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen, um weit verbreitete Formen der Kontrolle über das Anstreben institutioneller Funktionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu begünstigen.

Inhaber von Verwaltungs-, Führungs- oder Regierungsämtern im Sinne von Artikel 14, Absatz 1-bis, des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013

Veröffentlichungsdatum:

19.12.2022

Letzte Änderung:

13.09.2024 10:41

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